Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme am Ferien- & Trainingscamp des Deutschen Hobby Horsing Verband e. V. (DtHHV)
Anbieter:
Deutscher Hobby Horsing Verband e. V. (DtHHV)
Waagestraße 1
37520 Osterode am Harz
Liebe Eltern,
um das Camp für Ihre Kinder zu einem unvergesslichen Ereignis werden zu lassen, setzen wir unsere gesamte Kraft und Erfahrung ein. Zur optimalen Abwicklung tragen auch klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Teilnahmebedingungen vereinbaren möchten. Lesen Sie diese Bedingungen vor der Anmeldung bitte sorgfältig durch und stellen Sie Fragen vor der Anmeldung.
Wir freuen uns sehr darauf, Sie und Ihr Kind bald besser kennenzulernen!
1. Unsere Leistungen und Stärken bei den Ferienfreizeiten
- Alle Preisangaben sind Komplettpreise.
- Unterkunft in Mehrbettzimmern, teilweise mit Gemeinschaftssanitäranlagen.
- Vollverpflegung (VP), d. h. 3 Mahlzeiten mit Getränken.
- Gut durchdachter organisatorischer Ablauf, abwechslungsreiches und altersgerechtes Programm (Änderungen vorbehalten).
- Zuverlässige Betreuung rund um die Uhr in kleinen Gruppen. Sehr engagierte Betreuer, die Freude an dieser Arbeit haben, verantwortungsbewusst handeln und auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen.
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Die Kosten für das Trainingscamp variieren je nach Teilnehmerzahl und gestalten sich wie folgt:
• 40-45 Kids: 480 €
• 46-50 Kids: 460 €
• 51-60 Kids: 450 €
2. Organisatorische Hinweise
- Ferienfreizeiten werden in ausgewählten und geeigneten Unterkünften durchgeführt.
- Der Standort ist im ländlichen Bereich, um den Kindern viel Bewegung an der frischen Luft zu ermöglichen.
- Die Unterkünfte sind zweckmäßig ausgestattet und entsprechen Jugendherbergsniveau.
- Abhängig vom Alter der Kinder wird ein Gruppenleiter für 8 bis 16 Kinder eingesetzt.
- Das Wohl der Kinder steht immer im Vordergrund. Grundschulkinder werden besonders intensiv betreut, während Jugendliche mehr Freiheiten erhalten, aber dennoch an die Gruppenregeln gebunden sind.
3. Teilnahmebedingungen
3.1 Reisevertrag
- Mit Absenden des Anmeldeformulars besteht noch kein Anspruch auf den Vertragsabschluss.
- Der Veranstalter entscheidet frei über die Annahme des Vertragsangebots.
- Ist das Camp bereits ausgebucht, können Interessierte auf eine Warteliste aufgenommen werden.
- Der Reisevertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung schriftlich bestätigt wird und eine Zahlungsaufforderung erfolgt.
3.2 Bezahlung
- Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 250 € fällig, die innerhalb von 7 Tagen beglichen werden muss. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor der Anreise zu zahlen. Über den finalen Preis (abhängig von der Teilnehmerzahl) informieren wir mindestens 1 Woche vor Zahlungsziel. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung verfällt der Platz.
4. Gewährleistung
- Änderungen von Programmen, Programmteilen oder Teilnahmegebühren aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse bleiben vorbehalten.
- Mängel während der Reise müssen umgehend den Betreuern gemeldet werden, um Abhilfe zu schaffen.
5. Teilnehmer
- Jeder kann sich grundsätzlich anmelden.
- Altersempfehlungen sollten berücksichtigt werden.
- Die Kinder müssen in der Lage sein, selbstständig mit Hygiene, Freizeit und ihren persönlichen Sachen umzugehen.
6. Medizinische Versorgung / Unfälle
- Die medizinische Versorgung ist stets gewährleistet.
- Erziehungsberechtigte werden im Notfall informiert.
- Eingriffe erfolgen nach ärztlichem Ermessen, falls Erziehungsberechtigte nicht erreichbar sind.
- Unfallversicherung wird empfohlen.
- Kosten für Transporte zum Arzt tragen die Eltern.
- Krankenkassenkarte und Impfausweis sind obligatorisch.
7. Foto- und Videoaufnahmen
- Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken zu nutzen.
- Eine weltweite Verbreitung über das Internet ist möglich.
8. Ausschluss von der Teilnahme
Ein Ausschluss erfolgt, wenn:
- Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten verschwiegen wurden.
- Alkohol, Nikotin oder Drogen konsumiert werden.
- Kopfläuse mitgebracht werden.
- Kinder Bettnässer sind und dies nicht gemeldet wurde.
- Gewalt oder rechtsradikales Gedankengut gezeigt wird.
- Schwere Verstöße gegen die Freizeitordnung erfolgen.
- Eltern haften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
- Für Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
9. Rücktritt
- Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
- Rücktritte müssen schriftlich erfolgen.
- Folgende Stornokosten fallen an:
- Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50 €
- Bis 45 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- Ab 30 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- Ersatzpersonen können benannt werden, um Kosten zu reduzieren.
10. Nutzungsordnung mobiler Endgeräte
Die regelmäßige Nutzung von Smartphones ist mittlerweile für viele Kinder ein wichtiger
Bestandteil des Alltags. Auch im Ferienlager wollen einige Kinder mit ihren Freunden
daheim in Kontakt bleiben und ihre Familie auf dem Laufenden halten. Unsere Erfahrungen
der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass neben den vielen positiven Aspekten der
Handynutzung auch einige Schwierigkeiten entstehen können.
Diesen wollen wir mit einer einheitlichen Handyregelung entgegenwirken.
Grundsätzliches:
• Die mobilen Endgeräte werden am Montag zum Frühstück eingesammelt und in
beschrifteten Umschlägen von den Betreuern verwahrt.
• Die jeweiligen Geräte werden jeden Abend vor dem Abendessen für 1h (60min) an
die Kinder ausgehändigt. (ca. 17:30h-18:30h)
• Die mobilen Endgeräte werden am Samstag nach dem Frühstück wieder an die
Teilnehmerinnen ausgegeben
Folgende Regeln gelten für die Handynutzung (Stichwort: Datenschutz und Recht am Bild)
- Handys werden montags eingesammelt und abends für eine Stunde ausgegeben.
- Keine Fotos/Videos von anderen Kindern.
- Keine laute Musik.
- Videos ohne erkennbare Dritte.
- Samstags werden Handys zurückgegeben.
11. Datenschutzhinweise (Art. 13 DSGVO)
- Verantwortlicher: Deutscher Hobby Horsing Verband e. V.
- Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung und Öffentlichkeitsarbeit.
- Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.
- 1. Zweck der Verarbeitung
- a) Einzelne personenbezogene Daten werden zur Durchführung des jeweils zugrundeliegenden Vertrags, zu Zwecken des Nachweises von Belegen und/oder und zur Beantragung von Fördermitteln an Dritte weitergeben und dienen damit dem Zweck des_der Veranstalter_in.
- b) Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters.
- 2. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- a) Sämtliche personenbezogenen Daten bis auf Fotos und/oder Videos werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO erhoben, da diese für die Begründung und Durchführung des zugrundeliegenden Vertrages zur Übernahme der Aufsichtspflicht für den genannten Zeitraum zwingend erforderlich sind.
- b) Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.) erfolgt entweder auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wenn dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des/der Veranstalter_in erforderlich ist, oder aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des_der Personensorgeberechtigten bzw. des_der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in (Print-)Publikationen des_der Veranstalters_in sowie auf deren Homepage/Facebookaccount o.ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit des_der Veranstalter_in erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
- c) Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (s. unter 5.) erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, da dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Vereins/Verbands erforderlich ist.
- 3. Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten
- Ihre personenbezogenen Daten bzw. die Ihres Kindes werden weitergegeben an:
- a) Dritte: (z.B. Dachverband, Fördermittelgeber o.ä., Webhoster, Cloud-Computing-Anbieter, Eltern, Sonstige im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung von (Print-)Publikationen), um … nähere Beschreibung des Grundes der Datenweitergabe, vgl. unter 1.
- b) Verbands-/Vereinsmitglieder … nähere Beschreibung des Grundes der Datenweitergabe, vgl. unter 1.
- c) Auch der Upload von Daten im Internet stellt eine Weitergabe an Dritte dar.
- d) Für den Fall, dass eine ärztliche Versorgung notwendig ist, werden die notwendigen Daten an Ärzte, Krankenhäuser oder sonstiges medizinisches Versorgungspersonal weitergegeben. Auch dies dient dem Schutz und der Sicherheit Ihres Kindes.
- 4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- a) Mit Ausnahme der Fotos und/oder Videos werden personenbezogene Daten nach der Erhebung nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Vertragserfüllung (Übernahme der Aufsichtspflicht, Dokumentationspflicht gegenüber Dritten o.ä.)erforderlich ist. Im Anschluss hieran werden sämtliche damit im Zusammenhang stehende Daten unwiderruflich gelöscht.
- b) Fotos und/oder Videos welche Aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeitet werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert.
- c) Fotos und /oder Videos welche Aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, werden vorbehaltlich eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert.
- 5. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
- Vorbehaltlich der Einverständniserteilung zur Verarbeitung von Fotos und/oder Videos sind Sie vertraglich (Vertrag zur Übernahme der Aufsichtspflicht) dazu verpflichtet, die geforderten Daten anzugeben. Nur so kann die Übernahme der Aufsichtspflicht gewährleistet werden.
- Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann der zugrunde liegende Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden, was eine Teilnahme Ihres Kindes an der Freizeit/Aktion verhindert.
- 6. Widerrufsrecht bei Einwilligung
- Die Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos und/oder Videos kann jeder Zeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
- 7. Betroffenenrechte
- Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- b) Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
- c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO).
- d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der_die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
- [*] nur soweit der_die Veranstalter_in zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn weniger als 10 Personen im Verein/Verband ö.a. ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Besteht keine Verpflichtung zur Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten, genügen die Kontaktdaten des der Verantwortlichen.