Alle Informationen zur Gründung eines Landesverbandes

Als Dachverband sind wir äußerst daran interessiert, engagierte Hobby Horser und Sportbegeisterte für die Arbeit im Verband zu gewinnen. Besonders am Herzen liegt uns die Gründung und Organisation von Landesverbänden, um unseren Sport auf regionaler Ebene nachhaltig zu stärken. Dabei spielt auch das Engagement von Jugendlichen in Deutschland eine zentrale Rolle, um das Hobby Horsing weiter voranzubringen. Auf dieser Info-Seite widmen wir uns ausführlich dem Thema Landesverbandsgründung – von den ersten Schritten und grundlegenden Anforderungen bis hin zu häufig gestellten Fragen. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen dir jederzeit gern zur Seite!

Einführung: Was ist ein Verband?

Verbände sind Zusammenschlüsse von Einzelpersonen oder Körperschaften, die freiwillig zusammenarbeiten, um langfristige Ziele zu verfolgen. Sie sind rechtlich als Vereine organisiert, aber in Organisation und Zweck von klassischen Vereinen zu unterscheiden. Ein Verband hat meist das Ziel, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, während ein Verein häufig persönliche Interessen fördert.


Checkliste: Was für die Gründung eines Landesverbandes benötigt wird

  1. Mindestens 7 Gründungsmitglieder
  2. Anschrift für den Landesverband (Sitz)
  3. Notar zur Beglaubigung
  4. Gründungsversammlung organisieren und durchführen
  5. Gründungsprotokoll erstellen und unterzeichnen
  6. Vorstandswahlen abhalten
  7. Wahl der Landesverbandsorgane (Welche Posten beinhaltet der Vorstand)
  8. Satzung erstellen und verabschieden
  9. Bankkonto

Für die Gründung eines Landesverbandes werden mindestens 7 Mitglieder benötigt

Hier hast du die Möglichkeit, dich für eine Position im Landesverband aufstellen zu lassen und aktiv die Zukunft des Hobby Horsing Sports mitzugestalten! Der Deutsche Hobby Horsing Verband (DtHHV) bringt interessierte zusammen, die den Sport regional stärken möchten. Über den folgenden Button kannst du dich direkt bewerben und Teil unserer Gemeinschaft werden.

Sobald sich mindestens sieben Gründungsmitglieder gefunden haben, die gemeinsam etwas bewegen wollen, ist die Grundlage geschaffen, um die Gründung eines Landesverbands in Angriff zu nehmen. Als erste Handlung muss eine Gründungsversammlung einberufen werden, die auch online per Video-Konferenz stattfinden kann. In der Gründungsversammlung werden alle wesentlichen Punkte besprochen, insbesondere die Vereinsatzung und die Wahl der Vereinsorgane.


Die ersten Schritte

1. Die Gründungsversammlung:

Die Wahl des Versammlungsleiters bei der Gründungsversammlung ist ein wichtiger Schritt, um die Struktur des künftigen Landesverbandes festzulegen. Zu Beginn der Versammlung, die das erste formelle Treffen der Gründungsmitglieder darstellt, übernimmt meist der Einladende die Eröffnung. Er begrüßt die Anwesenden und leitet die formalen Schritte ein. Danach wird der Versammlungsleiter gewählt. Für diese Position können Gründungsmitglieder Vorschläge per Zuruf einbringen. Die Gründungsversammlung entscheidet dann Wahl des Protokollführers. Das Ergebnis der Wahl wird umgehend im Versammlungsprotokoll dokumentiert.

2. Die Satzung

Der Beschluss der Satzung zählt zu den wichtigsten Aufgaben bei der Gründungsversammlung und ist ein zentraler Punkt der Tagesordnung. Gemeinsam besprechen die Gründungsmitglieder den Satzungsentwurf und haben die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Dabei werden wesentliche Aspekte wie die Zusammensetzung des Vorstands, die Struktur anderer Landesverbandsorgane, eventuelle Altersbeschränkungen für Mitglieder sowie der Landesverbandsname diskutiert. Sobald die Versammlung einen Konsens erreicht hat, wird die endgültige Fassung der Satzung beschlossen. Diese muss von allen Gründungsmitgliedern persönlich unterzeichnet werden und bildet die Grundlage für die offizielle Eintragung des Landesverbandes.

3. Die Wahl des Vorstands im Landesverband

Auf Grundlage der zuvor verabschiedeten Satzung wird in der Gründungsversammlung der Vorstand des Landesverbandes gewählt. Dabei ist es wichtig, die festgelegten Regelungen der Satzung zu beachten. In vielen Landesverbänden besteht der Vorstand aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und Geschäftsführer mit Vertretungsberechtigung sowie einem Kassenwart. Empfehlenswert sind auch ein Jugendwart und Beisitzer. Die genaue Zusammensetzung und die Zuständigkeiten des Vorstandes wurden zuvor in der Satzung festgelegt. Für die anstehende Wahl des Vorstandes sollte ein Wahlleiter bestimmt werden, der den Wahlvorgang leitet und nach Abschluss der Wahl die Versammlungsleitung an den gewählten Vorsitzenden übergibt.

Die Namen der gewählten Personen werden im Gründungsprotokoll festgehalten, das anschließend von allen sieben Gründungsmitgliedern unterzeichnet wird. Die Gründung des Landesverbandes wird nur dann rechtskräftig, wenn das Protokoll die erforderlichen Unterschriften aufweist. Dies bildet gleichzeitig die Grundlage für die spätere Anmeldung des Vereins beim Vereinsregister.

4. Die Anmeldung & Eintragung des Landesverbandes

Die erste Amtshandlung des Präsidenten eines neu gegründeten Landesverbandes ist die Eintragung des Verbandes ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht. Das Amtsgericht ist dabei in der Regel dasjenige, welches sich am Standort des Verbandssitzes befindet. Sollte der Landesverband kein eigenes Büro haben, kann der Sitz des Verbandes auch an der Wohnanschrift des Präsidenten oder des Geschäftsführers festgelegt werden. Für die Eintragung ins Vereinsregister sind mehrere Dokumente erforderlich: Zunächst ein schriftlicher Antrag auf Eintragung des Verbandes, ergänzt durch eine notariell beglaubigte Urkunde, die die Vertretungsberechtigung der Vorstandsmitglieder nachweist. Außerdem müssen die von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnete Satzung sowie das Gründungsprotokoll, ebenfalls unterzeichnet von allen Gründungsmitgliedern, vorgelegt werden.

Zusätzlich zur Eintragung im Vereinsregister ist es ratsam, den Landesverband direkt beim zuständigen Finanzamt anzumelden und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu beantragen. Auch hier ist das Finanzamt am Sitz des Verbandes verantwortlich. Um die Gemeinnützigkeit anerkennen zu lassen, sollten dem Finanzamt dieselben Dokumente wie dem Registergericht zugesendet werden, da diese Unterlagen den rechtlichen Rahmen und die ideellen Zwecke des Landesverbandes dokumentieren. Eine erfolgreiche Anerkennung der Gemeinnützigkeit bringt steuerliche Vorteile und unterstützt den Verband dabei, seine Ziele zu erreichen und seine Mitglieder zu fördern.

5. Die Kontoeröffnung

Damit ein Landesverband geschäftsfähig wird, ist die Eröffnung eines Bankkontos unerlässlich. Dieser Schritt ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die den Prozess etwas komplizierter gestalten. Die Kontoeröffnung kann erst dann erfolgen, wenn der Landesverband erfolgreich ins Vereinsregister eingetragen ist. Dies bedeutet, dass der Verband zunächst den gesamten Registrierungsprozess abschließen und die offizielle Bestätigung der Eintragung in Form eines Registerauszugs erhalten muss. Die meisten Banken fordern diesen Registerauszug als Voraussetzung für die Kontoeröffnung an. Ohne diese Eintragung ist es daher nicht sinnvoll, sich auf die Suche nach einer Bank zu machen. Entsprechend empfiehlt es sich, den Fokus zunächst auf die Vereinsregistereintragung zu legen.


Nach der Gründung – Aufnahme der Verbandsarbeit

Sobald ihr die bürokratischen Hürden der Gründung des Landesverbandes überwunden habt, kommen weitere To-Dos auf euch zu. In der Anfangsphase eurer Verbandsarbeit gilt es, erste Strukturen aufzubauen und klare Verantwortlichkeiten zu definieren.

Hier ist eine detaillierte Checkliste für die Strukturen eines Landesverbandes:

1. Webseite und Visitenkarten
2. E-Mail-Adressen
3. Social-Media-Accounts
4. Vereinssoftware für Organisation und Mitgliederverwaltung
5. Buchhaltungstool und ggf. Steuerberatung
6. Aufgabenbeschreibungen und Anforderungen an den Vorstand & Funktionsträger
7. Netzwerk und Partnerschaften
8. Strategie- und Zielplanung

Auf den ersten Blick mag es überwältigend erscheinen, bis der Landesverband vollständig organisiert ist und mit der eigentlichen Arbeit beginnen kann. Ein Landesverband bringt zwar Verantwortung und einige Aufgaben mit sich, doch ihr solltet stets daran denken: Ihr seid mindestens sieben engagierte Gründer, und wir als Dachverband stehen euch unterstützend zur Seite. Wann immer Fragen auftauchen, sind wir telefonisch und per E-Mail für euch erreichbar. Zusätzlich erleichtern wir euch den Start, indem wir euch Versicherungsschutz bieten. Damit ist eine große Hürde bereits genommen, denn als Mitglied im Dachverband profitiert ihr von einer umfassenden Mitglieder- und Veranstalterhaftpflichtversicherung. Den genauen Umfang dieser Versicherung könnt ihr jederzeit auf der Website unseres Partners, dem Deutsches Ehrenamt e. V., einsehen.

Darüber hinaus bieten wir euch weitere Unterstützung: So wird euer Landesverband auf unseren Webseiten, sowohl unter www.dthhv.de als auch auf www.hobby-horsing-germany.de, aufgeführt. Auf letzterer Plattform findet ihr zudem ein kostengünstiges Angebot zur Erstellung einer eigenen Webseite für euren Verband. Gemeinsam können wir mehr erreichen – lasst uns starten und den Sport weiter voranbringen!


Weitere Infos zum Thema Landesverband gründen:
Verein oder Landesverband? – Unterschiede und Zweck

Die Abgrenzung zwischen Verein und Verband liegt primär im Zweck: Verbände treten im Namen ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit und Politik auf. Dies hat auch steuerliche Auswirkungen, da Mitgliedsbeiträge eines Vereins anders absetzbar sind als die eines Verbandes.

Unterscheidung zwischen Dachverband & dem Landesverband

Ein Dachverband ist eine übergeordnete Organisation, die mehrere kleinere Verbände oder Vereine vereint und koordiniert. Er übernimmt eine zentrale Rolle in der Organisation des jeweiligen Sports oder Bereichs, vertritt die Interessen aller angeschlossenen Mitglieder auf nationaler oder sogar internationaler Ebene und legt häufig allgemeine Standards, Richtlinien und Zielsetzungen fest. Der Deutsche Hobby Horsing Verband (DtHHV) ist beispielsweise ein Dachverband, der die Entwicklung des Hobby Horsings in ganz Deutschland fördert, vernetzt und koordiniert.

Ein Landesverband hingegen ist auf eine bestimmte Region oder ein Bundesland beschränkt und agiert innerhalb dieser geografischen Grenzen. Landesverbände sind Mitglied des Dachverbands und setzen dessen Richtlinien um, sind jedoch speziell für die Förderung und Organisation des Sports in ihrem Bundesland verantwortlich. Sie kümmern sich um die regionale Vereinsarbeit, die Organisation von Veranstaltungen und die Unterstützung der Vereine im Land. Ein Landesverband hilft dabei, den Sport lokal zu stärken und mehr Menschen auf regionaler Ebene zu erreichen.

Zusammengefasst: Der Dachverband sorgt für den Gesamtüberblick und die Einheitlichkeit auf nationaler Ebene, während die Landesverbände sich stärker um regionale Anliegen und das Wachstum des Sports in ihrem Bundesland kümmern.

Gründe für die Gründung eines Landesverbandes

Landesverbände engagieren sich vor allem Regional für bestimmte Themen, bieten Schulungen, Dienstleistungen und Unterstützung für ihre Mitglieder an. Der Dachverband hingegen ist eher national ausgerichtet.

Anforderungen für die Landesverbandsgründung

Ein Landesverband benötigt mindestens sieben Gründungsmitglieder (§ 56 BGB) und einen Vorstand, der die rechtliche Vertretung nach außen übernimmt (§ 26 BGB). Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht (§ 55 BGB), wobei notarielle Kosten anfallen. Für die Registrierung müssen Angaben wie Name, Sitz, Satzungsdatum und Vorstandsmitglieder eingereicht werden.

Die Satzung des Verbandes

Das Kernstück jedes Landesverbandes ist seine Satzung. Diese regelt Zweck, Ziel, Organisationsstruktur und Grundsätze des Landesverbandes und ist gemäß §§ 57 und 58 BGB bindend. Die Satzung sollte den Namen und Sitz des Landesverbandes, den Zweck, die Mitgliedschaftsbedingungen und die Regeln zur Mitgliederversammlung umfassen. Lassen Sie sich bei der Erstellung der Satzung rechtlich beraten, da ihre Ausgestaltung maßgeblich zum Erfolg des Landesverbandes beiträgt.

Kosten und Finanzierung der Landesverbandsgründung

Die Gründungskosten variieren nach Bundesland und umfassen die Eintragung im Vereinsregister, notarielle Gebühren und die Bekanntmachung. Im Schnitt betragen die Kosten etwa 150 Euro. Ein Landesverband finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sponsoring, öffentliche Zuschüsse und weitere Mittel.

Organisation des Landesverbandes

Nach der Gründung folgt die Strukturierung. Der Vorstand leitet den Landesverband, während die Mitgliederversammlung, ähnlich wie eine Hauptversammlung, über die wichtigsten Angelegenheiten entscheidet. Regelmäßig wird der Vorstand entlastet, und ein Wirtschaftsprüfer kann hinzugezogen werden, um die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder zu bestätigen und mögliche kartellrechtliche Probleme zu vermeiden.

Funktionen eines Landesverbandes

Landesverbände agieren als Sprachrohr zwischen Dachverband und ihrer Mitglieder, informieren über Entwicklungen, betreiben Öffentlichkeitsarbeit und ermöglichen Networking. Sie organisieren auch Veranstaltungen, um ihre Mitglieder weiterzubilden und das öffentliche Verständnis für ihre Ziele zu stärken.

Voraussetzungen eines Landesverbandes

Ein Landesverband verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen und ist steuerlich begünstigt. Es gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Mitgliedsbeiträge und Verbandsleistungen. Daher ist es ratsam, in der Satzung Pauschalleistungen für alle Mitglieder festzulegen, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Gemeinnützigkeit eines Landeverbandes

Landesverbände können ihre Gemeinnützigkeit anerkennen lassen, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Dafür muss der Landesverband jedoch die Allgemeinheit fördern und darf nicht nur einer bestimmten Gruppe nützen (§ 52 AO).

Rechtliche und politische Definition von Verbänden

Rechtlich unterliegen Landesverbände den Bestimmungen der Vereinsgesetze (§§ 21-79 BGB) und müssen sich beim Vereinsregister eintragen lassen. Landesverbände dürfen sich als solche bezeichnen, wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen, jedoch keine Gewinne anstreben. Die politische Aufgabe eines Landesverbandes liegt darin, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und diese durch Lobbyarbeit in die politische Entscheidungsfindung einzubringen. Ein Unternehmen hingegen darf sich nicht als Landesverband bezeichnen, wenn es gewinnorientiert tätig ist (LG Mainz, Urteil vom 01.04.2021, Az. 12 HK O 11/20).